Immer wieder kommt es im Telekommunikationsbereich zu Verärgerungen seitens der Verbraucher, wenn es um die einzelnen Verträge und deren Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen geht. Seit einiger Zeit versucht man das Telekommunikationsgesetz verbraucherfreundlicher zu gestalten. Ab dem 1. Dezember 2021 ist es nun so weit, da die Kündigungsfristen sich dahingehend zu Vorteilen des Verbrauchers angepasst haben.
Internet-, Telefon- oder Mobilfunkverträge haben meistens eine Mindestvertragslaufzeit, welche nicht länger als 24 Monate sein darf. Hat der Verbraucher verpasst seinen jeweiligen Vertrag fristgerecht zu kündigen, wurde dieser um ein ganzes Jahr verlängert. Eine sogenannte automatische Verlängerung um 12 Monate. Nach der Änderung zum 1. Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz gilt, dass bestehende als auch neue Verträge nach der Mindestvertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden können.
Dadurch, dass der Telekommunikationsmarkt ein Verdrängungsmarkt ist, kommt es dauerhaft zu Veränderungen und zu zahlreichen Angeboten. Dementsprechend kommt es häufiger vor, dass viele Verbraucher auf den meist schlechteren Verträgen sitzen bleiben. Auch hier gilt eine Änderung zum 1. Dezember 2021. Das Telekommunikationsgesetz sieht hierfür vor, dass die Anbieter dem Kunden gegenüber in der Pflicht stehen, ihn jährlich über den für ihn optimierten Tarife zu informieren.
Zuvor wurde keine Rücksicht auf den Wohnortswechsel genommen. Laut der Änderung im Telekommunikationsgesetz, ist es dem Verbraucher nun überlassen den Vertrag mit einmonatiger Frist zu kündigen, sollte es am neuen Wohnort dazu kommen, dass z.B. nicht die vollständige Leistung abgerufen werden kann oder bereits ein Vertrag von einem Mitbewohner vorliegt und somit der Anschluss bereits belegt ist.
Im Endeffekt wurde nun geschafft, was seit Jahren probiert wurde. Die Bedingungen für die Verbraucher haben sich deutlich gebessert und es sollte ab der Änderung des Telekommunikationsgesetzes zu deutlich weniger Verärgerung beim Kunden als davor kommen.
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