Längere Lebensdauer führt zu Ersparnissen

Wie häufig kaufen Sie sich ein neues Smartphone? Wie lange funktioniert ihr Laptop oder Notebook? Wie sieht es bei anderen technischen Produkten in Ihrem Haushalt aus? Besteht denn noch Anspruch auf Gewährleistung?

Die letzte Frage wird in den meisten Fällen verneint. Technische Produkte gehen schneller kaputt, die Gewährleistung wird nach 6 Monaten zur Beweislast auf seitens des Nutzers gewendet. Dadurch sind hohe Reparaturen oder eine Neuanschaffung fällig. Nach §437 BGB hat der Käufer eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuware und ein Jahr bei Gebrauchtware von Händlern. Allerdings fällt die Beweislast nach sechs Monaten auf den Käufer, die teilweise schwierig zu erfüllen ist.

Bewegung in der Politik

Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht setzt sich gegen diesen Produktlebenszyklus ein. Sie fordert eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist, die sich nach der erwarteten Lebensdauer der Produkte richten soll.

Die Umsetzung einer neuen Gewährleistungsdauer veranlasst Unternehmen ein langlebiges und reparierbares Produkt herzustellen. Produkte wie Kühlschrank oder Waschmaschine sind für einen langfristigen Gebrauch im Einsatz, sodass eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren im Verhältnis nicht geeignet ist.

Verbraucherschützer:innen fordern nicht nur Händler und Verkäufer in die Pflicht zu nehmen, sondern bei den Herstellern anzusetzen, damit die Produktion angepasst wird.

Ersparnisse

Warum ist diese Umkehrung so wichtig? Was kann gespart werden?

Zum einen kann der Käufer auf lange sich Geld sparen, denn umso seltener die Produkte kaputt gehen, umso seltener muss eine kostenpflichtige Reparatur oder sogar Neuanschaffung bezahlt werden. In einer Studie des Öko-Instituts von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) beauftragt, zeigt sich ein Ersparnis von 3,67 Milliarden Euro pro Jahr, wenn Verbraucher in vier Produktkategorien (Waschmaschine, Notebooks, Smartphones, TV-Gerät) ein langlebiges Produkt erhalten.

Als Beispiel: Ein Smartphone hat eine durchschnittliche Lebens- oder Nutzungsdauer von 2,5 Jahren. Mit Veränderung des Geräts in Akku- oder Bildschirmeinsatz kann eine gewünschte Lebens- oder Nutzungsdauer von 7 Jahren erreicht werden. Die Anschaffungskosten sind um einen geringen Preis höher als die durchschnittliche Smartphone-Variante, allerdings können auf den Lebenszyklus gerechnet die Gesamtkosten um 16 % verringert werden. Das sind auf Deutschland bezogen jährliche Kosteneinsparungen von 2.238 Mio. Euro.

Zusätzlich hat die Veränderung in der Herstellung und die neue Nutzungsdauer einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Im Beispiel des Smartphones kann auf Deutschland gerechnet ein jährliches Gesamtersparnis von 0,90 Mt CO2 erreicht werden.

Übersicht einer möglichen Veränderung

In der Studie wurde dabei Lebens- und Nutzungsdauer wie folgt angenommen:

ProduktkategorieDurchschnittliche Lebens- und NutzungsdauerGewünschte Lebens- und Nutzungsdauer
Waschmaschine12 Jahre17 Jahre
Notebook5 Jahre10 Jahre
Smartphones2,5 Jahre7 Jahre
TV-Geräte6 Jahre13 Jahre
mögliche Veränderung des Produktlebenszyklus
Newsbeitrag-Lebenszyklus der Produkte erweitern-Möglichkeiten für mehr Nachhaltigkeit

Bonamic Connect ist im Telekommunikationssektor fest etabliert. Leider ist in diesem Bereich der Lebenszyklus der Smartphones sehr gering. Unser Ziel ist es, dass wir diesen Lebenszyklus verlängern, damit wir eben diese genannten Ersparnisse erreichen oder sogar übertreffen. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen den schnelllebigen Verbrauch einzusetzen, bspw. mit einer Altgeräte Rücknahme. Bonamic Connect arbeitet in Kooperation an der Altgeräte-Rücknahme, um alte (besser gesagt nicht mehr aktuelle) Smartphone weiter zu verwerten und die Umwelt damit zu schonen.

Sprechen Sie uns gerne auf diese oder weitere Möglichkeiten an. Wir beraten Sie gerne im gesamten Kommunikationsbereich. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@bonamic-connect.de oder rufen Sie uns an unter 0234 33 83 55 30.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Öko-Institut e.V., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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